Ein paar Worte
Was ist der Landtag und wozu ist er da?
Der Landtag ist das höchste gewählte Organ der politischen Willensbildung, das die Interessen des Volkes vertritt, die Ministerpräsidentin bzw. den Ministerpräsidenten wählt, die Landesregierung bestätigt, Gesetze und den Landeshaushalt beschließt, die Exekutive kontrolliert und an der Gestaltung der Landespolitik teilnimmt.
Derzeit gehören dem Landtag 101 Abgeordnete aus sechs Fraktionen an. Einmal pro Monat kommt der gesamte Landtag für zwei bis drei Tage als Plenum zusammen, um über Gesetze und Anträge zu diskutieren und abzustimmen, aktuelle Fragen zu besprechen und der Regierung Fragen zu stellen.
In der Zeit zwischen den Plenarsitzungen versammelt sich eine kleinere Anzahl an Abgeordneten in Fachausschüssen. Das sind fach- und themenspezifische Gruppen, in denen die Abgeordneten auf die Plenarsitzungen hinarbeiten.
In diesem Informationsfilm, können Sie mehr über den Landtag Rheinland-Pfalz erfahren: Informationsfilm*
(Quelle: Landtag RLP)
- „das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung“ (Art.79 Abs. 1 RhPfVerf)
- Vertretung des Volkes
- Wahl der Ministerpräsidentin/ des Ministerpräsidenten
- Kontrolle der Landesregierung
- Beschluss von Gesetzen und dem Landeshaushalt
- Abgeordnete, die ähnliche politische Überzeugungen teilen, formieren sich zu Fraktionen. Diese Gruppen organisieren die Aktivitäten ihrer Mitglieder, fördern eine gezielte Spezialisierung in bestimmten Politikbereichen, bündeln die Positionen der Fraktionsmitglieder zu den im Landtag diskutierten Themen und bringen einheitliche Initiativen, Anträge und Anfragen ein.
- Im Landtag Rheinland-Pfalz sind sechs Fraktionen vertreten: die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, die FDP-Fraktion, die CDU-Fraktion, die Fraktion der Freien Wähler und die AfD Fraktion.
- Abgeordnete können dem Landtag auch als fraktionslose Mitglieder angehören.
Bildung ist Ländersache. Der Bildungsausschuss hat die Aufgabe, die Bildungspolitik des Landes parlamentarisch zu begleiten. Dabei konzentriert er sich hauptsächlich auf Themen wie Kindertagesstätten, das Schulwesen in Rheinland-Pfalz und alle damit verbundenen Angelegenheiten.
Seite des Bildungsausschusses auf der Landtags-Homepage: https://landtag-rlp.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/fachausschuesse/ausschuss-fuer-bildung.htm
Gemäß Artikel 11 der Verfassung für Rheinland-Pfalz hat jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht, sich mit Eingaben an die Volksvertretung zu wenden. Der Petitionsausschuss ist damit Ihre direkte Verbindung zur Politik. Ihre Petitionen und Legislativeingaben werden in Zusammenarbeit mit der Bürgerbeauftragten von Rheinland-Pfalz im Petitionsausschuss beraten und abgeschlossen.
Seite des Petitionsausschusses auf der Landtags-Homepage: https://landtag-rlp.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/fachausschuesse/petitionsausschuss.htm
Der Rechtsausschuss ist das juristische Herz des Parlaments. Er ist für diejenigen Politikbereiche zuständig, für die das Ministerium der Justiz Verantwortung trägt. Hier werden Gesetze auf ihre Recht- und Verfassungsmäßigkeit geprüft, Immunitätsangelegenheiten behandelt und Fragen der Geschäftsordnung des Landtages geklärt. Auch für die rheinland-pfälzischen Gerichte und Staatsanwaltschaften ist er zuständig.
Seite des Rechtsausschusses auf der Landtags-Homepage: https://landtag-rlp.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/fachausschuesse/rechtsausschuss.htm
Auf der Ebene der Europäischen Union bin ich für Rheinland-Pfalz stellvertretendes Mitglied des Ausschuss der Regionen. Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Institution der Europäischen Union, bestehend aus gewählten Vertretern aller 27 Mitgliedsländer aus lokaler und regionaler Ebene. Diese Vertreter können über den Ausschuss Stellungnahmen zu EU-Rechtsvorschriften abgeben, die unmittelbare Auswirkungen auf ihre Regionen und Städte haben. Seine Aufgabe ist es, Regionen und Städten in der EU ein formelles Mitspracherecht bei der Gesetzgebung in Europa zu geben, um sicherzustellen, dass die Belange regionaler und lokaler Behörden berücksichtigt werden.
Seite des Ausschuss der Regionen: https://cor.europa.eu/de
(Quelle: Europäische Union)
Bildung ist Ländersache. Der Bildungsausschuss hat die Aufgabe, die Bildungspolitik des Landes parlamentarisch zu begleiten. Dabei konzentriert er sich hauptsächlich auf Themen wie Kindertagesstätten, das Schulwesen in Rheinland-Pfalz und alle damit verbundenen Angelegenheiten.
Seite des Bildungsausschusses auf der Landtags-Homepage: https://landtag-rlp.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/fachausschuesse/ausschuss-fuer-bildung.htm
Gemäß Artikel 11 der Verfassung für Rheinland-Pfalz hat jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht, sich mit Eingaben an die Volksvertretung zu wenden. Der Petitionsausschuss ist damit Ihre direkte Verbindung zur Politik. Ihre Petitionen und Legislativeingaben werden in Zusammenarbeit mit der Bürgerbeauftragten von Rheinland-Pfalz im Petitionsausschuss beraten und abgeschlossen.
Seite des Petitionsausschusses auf der Landtags-Homepage: https://landtag-rlp.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/fachausschuesse/petitionsausschuss.htm
Der Rechtsausschuss ist das juristische Herz des Parlaments. Er ist für diejenigen Politikbereiche zuständig, für die das Ministerium der Justiz Verantwortung trägt. Hier werden Gesetze auf ihre Recht- und Verfassungsmäßigkeit geprüft, Immunitätsangelegenheiten behandelt und Fragen der Geschäftsordnung des Landtages geklärt. Auch für die rheinland-pfälzischen Gerichte und Staatsanwaltschaften ist er zuständig.
Seite des Rechtsausschusses auf der Landtags-Homepage: https://landtag-rlp.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/fachausschuesse/rechtsausschuss.htm
Auf der Ebene der Europäischen Union bin ich für Rheinland-Pfalz stellvertretendes Mitglied des Ausschuss der Regionen. Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Institution der Europäischen Union, bestehend aus gewählten Vertretern aller 27 Mitgliedsländer aus lokaler und regionaler Ebene. Diese Vertreter können über den Ausschuss Stellungnahmen zu EU-Rechtsvorschriften abgeben, die unmittelbare Auswirkungen auf ihre Regionen und Städte haben. Seine Aufgabe ist es, Regionen und Städten in der EU ein formelles Mitspracherecht bei der Gesetzgebung in Europa zu geben, um sicherzustellen, dass die Belange regionaler und lokaler Behörden berücksichtigt werden.
Seite des Ausschuss der Regionen: https://cor.europa.eu/de
(Quelle: Europäische Union)
Wozu gibt es Ausschüsse?
Im Landtag gibt es verschiedene Ausschüsse und Gremien, in denen im Gegensatz zum Plenum nur ein Teil der Abgeordneten vertreten ist. Ihre Zuständigkeit ist es, Aufgaben zu übernehmen, die nicht vom gesamten Parlament übernommen werden können. Jedes dieser Gremien ist auf ein spezifisches Sachthema oder eine bestimmte Aufgabe spezialisiert, denn Gesetzesvorbereitung fordert Zeit und Fachwissen. Zwischen den Plenarsitzungen werden hierin Gesetzesentwürfe vorbereitet, die dann im monatlich stattfindenden Plenum weiter diskutiert werden. Aktuell gibt es im Landtag Rheinland-Pfalz 21 Fach- und Unterausschüsse, die regelmäßig – meist einmal im Monat – tagen.
(Quelle: Landtag RLP)